Der Urlaub 2020 wird aufgrund der Corona Pandemie keine normaler Sommerurlaub. In fast allen europäischen Ländern gelten bestimmte Corona Auflagen. Wer in ein Risikogebiet reist, muss damit rechnen, nach der Rückkehr in Quarantäne zu müssen. Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung wegen des Coronavirus bis einschließlich 31. August verlängert. Das bedeutet: Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird wegen Sars-CoV-2 gewarnt. Ausgenommen von der Warnung sind aber die meisten Länder der EU und die Staaten des Schengenraumes, also die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Der Urlaub 2020 gestaltet sich folglich schwerer als in den Jahren zuvor. Jedoch ist unter bestimmten Voraussetzungen ein „normaler“ Sommerurlaub möglich.
Urlaub 2020 in Deutschland
Für viele Deutsche wird der Urlaub 2020 im eigenen Land stattfinden. Vor Allem der Urlaub in Ferienhäusern oder –Wohnungen ist sehr attraktiv, da in Hotels oft noch kein normaler Betrieb stattfinden darf. Neben den Großstädten Berlin, Hamburg, München und Köln sind vor Allem die Nord- und Ostseeküste und die benachbarten Inseln. Dort finden Sie lange und feine Sandstrände und malerische Dünenlandschaften. Auch für Wassersportbegeisterte gibt es genügend Angebote. Neben Stadt- und Strandurlaub bietet Deutschland auch für Naturliebhaber ein großes Spektrum an Möglichkeiten. Wandern durch den Bayrischen Wald oder Klettern in der Sächsischen Schweiz sind für diejenigen, die nach Natur und Ruhe suchen genau das richtige.
Besonderheiten und Einschränkungen für einen Urlaub 2020
Hier erfahrt ihr die wichtigsten Fakten für einen Urlaub 2020
1. Reisewarnungen für mehr als 160 Länder
Wie bereits erwähnt besteht eine offizielle Reiswarnung für mehr als 160 Länder. Die meisten EU-Staaten sind hiervon ausgenommen. Mehr erfahren Sie hier.
2. Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt muss in Quarantäne
Ein negativer Corona Test, der nicht älter ist als 48 Stunden kann unter Umständen von der Quarantänepflicht entbinden
3. Stornieren von Pauschalreisen
Kunden können Pauschalreisen in Staaten, für die weiterhin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt, kostenlos stornieren, so der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
4. Bei Flugausfall gibt es das Geld in den meisten Fällen zurück
Findet der Flug allerdings statt, gibt es kein generelles Recht auf Umbuchung oder kostenloses Storno.