In Deutschland müssen alle Bürger ihre Haushaltshilfe anmelden, sofern sie nicht der Familie angehört und dafür vergütet wird. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen. Meist werden Haushaltshilfen hierzulande allerdings schwarz beschäftigt. Zu den üblichen Aufgaben einer Haushaltshilfe zählen unter Anderem: Reinigen, Babysitten, Einkaufen, Bügeln oder Kochen. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Haushaltshilfe selbst bietet ein offizielles Arbeitsverhältnis Vorteile. Arbeitgeber begehen keine Straftat und dürfen die Haushaltshilfe offiziell für sich arbeiten lassen. Auf der anderen Seite sind Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis gegen Unfälle abgesichert und können sogar etwas Geld für die Rentenkasse einzahlen.
Möglichkeiten, wie Sie eine Haushaltshilfe anmelden können
Basierend auf den monatlich zu leistenden Stunden gibt es unterschiedliche Beschäftigungsformen, wie Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden können.
1.Minijob
Über die Minijob-Zentrale (ehemals „Bundesknappschaft“ oder auch „Knappschaft“ genannt) können Sie Ihre Haushaltshilfe für den Privathaushalt anmelden, sofern diese nicht mehr als 450 €/Monat verdient (Stand: 2020). Dies ist dann der Fall, wenn Ihre Reinigungskraft regelmäßig für wenige Stunden haushaltsnahe Dienstleistungen übernimmt. Einen haushaltsnahen Minijob melden Sie über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren an. Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden, zahlen Sie an die Minijob-Zentrale als Arbeitgeber geringe Abgaben für die Unfallversicherung, Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit und Schwangerschaft bzw. Mutterschutz der Haushaltshilfe.
2.Kurzfristige Beschäftigung
Falls Sie nicht regelmäßigen Bedarf haben, sondern vielmehr zeitlich befristet eine Unterstützung benötigen, ist über die sogenannte „kurzfristige Beschäftigung“ eine Haushaltshilfe einstellen. Diese Variante ist allerdings nur möglich, wenn die Beschäftigung bereits zu Beginn auf maximal 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt ist (Stand: 2020). Die Haushaltshilfe darf in diesem Zeitraum mehr als 450 €/Monat verdienen. Bei der kurzfristigen Beschäftigung fallen für den Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben an. Lediglich die Umlagen U1, U2 und U3 (Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz Ausgleich, Insolvenzgeldumlage) werden gezahlt, was 1,45 % des Bruttolohns ausmacht (Stand: 2020).
3.Sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe anmelden möchten, sodass Sie mehr als 450€ verdient, geht dies nicht mehr über die Minijobzentrale. Für die Anmeldung im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit Ihrer Reinigungskraft ab und übermitteln Ihrem Steuerberater die Steueridentifikationsnummer Ihrer Haushaltshilfe. Nur so kann Ihr Steuerberater die monatliche Lohnsteuer korrekt berechnen.
Außerdem müssen Sie als privater Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung tragen. Zusätzlich dazu zahlen Sie jeweils die Hälfte der Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung.